Kath. Kindertagesstätte St. Konrad
Georg-Eisenreich-Straße 9
85540 Haar
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Bildaufmacher, Seite Gebührenordnung des Kath. Kindergarten St. Elisabeth, Kirchheim-Heimstetten

Gebührenordnung Kindergartenjahr 2023/2024

Zuschüsse

  • Elternbeiträge und staatlicher Zuschuss
    Die Elternbeiträge werden abzüglich des staatlichen Zuschusses von 100 € berechnet. Dieser Zuschuss gilt für die Zeit, wenn das Kind 3 Jahre alt wird, bis es in die Schule kommt.
    Im Beitrag sind 6 € für Spielgeld und 3 € für Teegeld enthalten.

  • Hilfe für Eltern mit geringem Einkommen
    Eltern mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, beim Landratsamt einen Antrag auf Übernahme des Kindergartenbeitrags zu stellen.

Zusätzliche Beträge

Zusätzlicher Spielgeldbetrag
Zusätzlich erheben wir 10 € pro Monat für Ausflüge, Theaterbesuche, Ich-Bücher, Fotos, Schultüten, Feste und andere Sonderausgaben. 

Warmes Mittagessen
Wir bestellen warmes Mittagessen bei einem professionellen Kindergarten- bzw. Schul-Caterer und lassen es anliefern. Es wird im Kindergarten portioniert und ausgeteilt.
Wir stellen sicher, dass Gerichte ohne Schweinefleisch angeboten werden, damit auch unsere muslimischen Kinder daran teilnehmen können.
Die Bestellung des Mittagessens ist für das gesamte Kindergartenjahr verbindlich und umfasst die Wochentage Montag bis Freitag (5 x pro Woche). Der Rechnungsbetrag wird, wie der Kindergartenbeitrag, 12-mal jährlich von Ihrem Konto eingezogen.
Bei Buchung eines Ganztagsplatzes ist das warme Mittagessen verpflichtend zu bestellen.
Die Jugendkasse des Landratsamtes übernimmt teilweise die Kosten für das Mittagessen, wenn das Kind einen Ganztagsplatz gebucht hat und der Elternbeitrag übernommen wird.
Aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands erfolgt keine Rückerstattung des Essenspreises, wenn das Kind an einzelnen Tagen fehlt oder krank ist.

Der Preis für das Mittagessen mit Dessert beträgt zurzeit 100 € pro Monat.

Mehrbeaufsichtigung: pro Stunde 5 €
Für vereinzelt eintretende Mehrbeaufsichtigungen, die über die gebuchte Zeit hinaus in Anspruch genommen werden, erheben wir diesen Zusatzbeitrag.
Mehrbeaufsichtigung durch Verspätungen nach der Schließzeit: pro angefangene Viertelstunde 5€


Ermäßigungen

Geschwisterermäßigung: monatlich 20 €
für jedes weitere Kind

Der staatliche Elternbeitragszuschuss, derzeit monatlich 100 €, wird in Abzug gebracht.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme nach Antragstellung durch das Landratsamt München.

Gebührenordnung ab 01.09.2024

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